Umweltaussagen bei Olivenöl: die EU-Richtlinie 2024/825
Veröffentlicht am 22. Juli 2026 · 7 min
Vom Handelsteam von Virginia · geprüft von Tarek Neffati, Präsident
Ein "umweltfreundlich" auf dem Rückenetikett, ein selbst entworfenes Nachhaltigkeits-Piktogramm, ein "klimaneutral" auf Basis gekaufter Kompensationszertifikate: Ab dem 27. September 2026 werden alle drei Formulierungen zu Verstößen gegen das EU-Verbraucherschutzrecht. Die Richtlinie (EU) 2024/825 — bekannt als EmpCo, Empowering Consumers for the Green Transition — wurde nicht speziell für Olivenöl geschrieben, doch kaum eine Lebensmittelkategorie sammelt so viele spontane grüne Signalwörter wie diese: mediterrane Herkunft, Tradition, Naturbelassenheit. Was das für eine Marke oder eine Handelsmarke bedeutet, die Olivenöl für den EU-Markt abfüllt.
Was die EmpCo-Richtlinie ist und für wen sie gilt
Die Richtlinie (EU) 2024/825 vom 28. Februar 2024, in Kraft seit dem 26. März 2024, ändert zwei bereits bekannte Rechtsakte: die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) und die Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU). Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 27. März 2026 Zeit für die Umsetzung in nationales Recht; die neuen Regeln gelten für Geschäftspraktiken ab dem 27. September 2026 — der vollständige Text steht auf EUR-Lex. Der Anwendungsbereich ist Business-to-Consumer: Etikett, Verpackung, Produktseite, Werbung — alles, was ein Endkunde vor dem Kauf liest. Lose gehandeltes Öl zwischen Unternehmen fällt nicht darunter; relevant wird es in dem Moment, in dem genau diese Partie abgefüllt und ins Regal gestellt wird — unter eigener Marke oder als Handelsmarke.
Generische Aussagen gelten künftig als unlauter
Kern des Textes ist eine schwarze Liste von Praktiken, die grundsätzlich als unlauter gelten, ohne dass eine Behörde im Einzelfall einen Schaden nachweisen muss. Eine generische Umweltaussage — "grün", "umweltfreundlich", "naturbelassen", "nachhaltig" — wird unzulässig, wenn sie nicht an eine anerkannte, überprüfbare Umweltleistung geknüpft ist. Ein Öl, das allein deshalb als "naturbelassen" beworben wird, weil es aus mechanisch gepressten Früchten stammt, ohne jeden dokumentierten Nachweis zur tatsächlichen Umweltwirkung, fällt genau in diese Kategorie: Naturbelassenheit des Produkts ist im Sinne des Textes keine nachgewiesene Umweltleistung. Vergleichende Aussagen ("weniger Verpackung", "sauberer Transport") bleiben möglich, erfordern aber vergleichbare, für den Käufer zugängliche Daten — keine wohlklingende Formulierung ohne Zahlenbasis.
CO2-Kompensation verliert ihren Marketingwert
Der schärfste Punkt des Textes betrifft die Klimaneutralität. Eine Aussage wie "klimaneutral" oder "CO2-neutral", die auf zugekauften Kompensationszertifikaten beruht, ohne eine tatsächliche und dokumentierte Emissionsreduktion entlang der Wertschöpfungskette, landet ebenfalls auf der schwarzen Liste. Ein Abfüller, der Aufforstungsprojekte finanzierte, um ein "klimaneutral" auf der Faltschachtel zu rechtfertigen, muss künftig entweder eine echte Reduktion seines Fußabdrucks — Erzeugung, Seefracht, Verpackung — nachweisen oder die Aussage streichen. Zukunftsgerichtete Umweltversprechen ("klimaneutral bis 2030") bleiben zulässig, aber nur mit einem überprüfbaren, öffentlichen, bezifferten Umsetzungsplan mit Zwischenzielen und unabhängiger Kontrolle — ein Grundsatzversprechen ohne dokumentierten Zeitplan reicht nicht mehr aus.
Umweltzeichen: was nach dem 27. September 2026 nutzbar bleibt
Nicht jede Umweltkennzeichnung wird gleich behandelt. Der Text zieht eine klare Trennlinie zwischen selbst erklärten Logos und Zertifizierungen durch Dritte.
| Angabe auf dem Etikett | Status ab 27.09.2026 | Bedingung |
|---|---|---|
| "Grün", "umweltfreundlich", "naturverträglich" ohne Nachweis | Verboten | Keine — unbelegte generische Aussage, grundsätzlich verboten |
| Intern entwickeltes "Nachhaltigkeits"-Logo der Marke | Verboten | Außer bei Grundlage in einem überprüfbaren Zertifizierungssystem Dritter |
| EU-Umweltzeichen oder anerkanntes nationales Umweltzeichen nach ISO 14024 Typ I | Erlaubt | Zertifizierung durch Dritte, öffentliche Kriterien, unabhängiges Audit |
| EU-Bio-Logo (Verordnung 2018/848) | Erlaubt, unverändert | Zugelassene Kontrollstelle, sichtbarer Code, angegebene landwirtschaftliche Herkunft |
| "Klimaneutral" auf Kompensationsbasis | Verboten | Beanspruchbar ist nur eine echte, dokumentierte Reduktion des Fußabdrucks |
| Datiertes zukünftiges Umweltversprechen | Eingeschränkt zulässig | Überprüfbarer, öffentlicher Plan mit Meilensteinen und unabhängiger Kontrolle |
Der entscheidende Maßstab: Ein Umweltzeichen übersteht die Frist nach September 2026 nur, wenn es auf einem öffentlichen, geprüften Rahmenwerk eines Dritten beruht — einem offiziellen Umweltzeichen, einer Bio-Zertifizierung oder einem gleichwertigen, von einer Behörde festgelegten System. Ein selbst gestaltetes Logo, so ehrlich gemeint es auch sein mag, besteht diesen Filter nicht mehr. Unser Leitfaden zur EU-Kennzeichnung von Olivenöl bleibt die Referenz für die Pflichtangaben; EmpCo kommt für alles Freiwillige und Umweltbezogene hinzu.
Eine verwandte Änderung betrifft Haltbarkeits- und Beständigkeitsaussagen: Ein vager Satz wie "bleibt länger frisch" übersteht die Prüfung nur, wenn er an eine konkrete, messbare Eigenschaft geknüpft ist — eine dokumentierte Lagerbedingung, einen belegten Antioxidantien-Wert — statt an ein Stimmungswort ohne Beleg. Dieselbe Disziplin, die das EU-Recht bei Nähr- und Gesundheitsaussagen längst verlangt, gilt künftig auch für Umwelttexte: konkret, belegt, beziffert — oder gar nicht geschrieben.
Sanktionen: mehr als eine Abmahnung
Die Richtlinie stützt sich auf das bereits durch die "Omnibus"-Richtlinie (EU) 2019/2161 verschärfte Sanktionsregime für unlautere Geschäftspraktiken: Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes, den das Unternehmen in dem oder den betroffenen Mitgliedstaaten erzielt, Einziehung der durch die beanstandete Praktik erzielten Erlöse und Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren für bis zu zwölf Monate bei festgestelltem Verstoß. Diese Schwellen gelten für "weitverbreitete Verstöße", die Verbraucher in mehreren EU-Ländern betreffen — eine Schwelle, die eine Lebensmittelmarke, die etwa in Deutschland, Frankreich und Italien zugleich vertrieben wird, schneller erreicht, als man annehmen würde.
Ein häufiges Missverständnis lohnt sich klarzustellen: Der weiterreichende, separate Vorschlag für eine "Green Claims"-Richtlinie, der eine vorherige unabhängige Prüfung jeder einzelnen Umweltaussage vorgesehen hätte, wurde von der Europäischen Kommission im Juni 2025 zurückgezogen — wegen Kritik am administrativen Aufwand, besonders für kleinere Unternehmen, und wegen umstrittener Berechnungsmethoden für den ökologischen Fußabdruck. EmpCo war von diesem Rückzug nie betroffen, beruht auf einem bereits verabschiedeten Rechtsakt und gilt exakt wie geplant ab dem 27. September 2026 in allen 27 Mitgliedstaaten.
Was das für eine Olivenöl-Marke oder Handelsmarke konkret bedeutet
Drei konkrete Aufgaben für jedes Unternehmen, das seinen Namen auf eine Olivenölflasche setzt — unabhängig davon, ob es die Mühlenbeziehung selbst führt oder die Abfüllung vollständig auslagert:
- Bestehende Aussagen prüfen: jede Faltschachtel, jedes Rückenetikett und jede E-Commerce-Produktseite auf generische Formulierungen durchsehen — "ökologisch gestaltet", "reduzierte Auswirkung", "gut für den Planeten" — und klären, was diese tatsächlich stützt.
- Auf zertifizierbare Nachweise umstellen: EU-Bio- oder NOP-Zertifizierung, eine konforme PAK-Analyse, eine dokumentierte Rückverfolgbarkeit bis zur Mühle sind Aussagen, die den Text überstehen, weil sie auf einem Rahmenwerk Dritter beruhen. Ein für Handelsmarken konzipiertes Sortiment tut gut daran, seine Positionierung auf solchen Nachweisen aufzubauen statt auf unbelegten grünen Formulierungen.
- Dokumentieren, bevor gedruckt wird: Jede beibehaltene Aussage muss auf Verlangen einer Aufsichtsbehörde belegbar sein — eine methodisch solide CO2-Bilanz, ein gültiges Zertifikat, ein datierter Aktionsplan. Fehlt ein sofort greifbarer Nachweis, ist das für sich genommen bereits ein Risikofaktor.
In diesem neuen Rahmen bleibt Bio die am leichtesten zu verteidigende Umweltaussage für tunesisches Olivenöl: Sie beruht auf einer Drittzertifizierung, die die EU bereits als gleichwertig anerkennt, dokumentiert für jede einzelne Partie — die vollständige Mechanik von Zertifizierung und Preisaufschlag steht in unserem Leitfaden zu Bio-Olivenöl aus Tunesien im Bulk.
Ein enger Zeitplan für bereits im Regal stehende Sortimente
Zwischen dem Verfassungsdatum dieses Artikels und dem Geltungsbeginn der Richtlinie liegen kaum zwei Monate. Für eine Marke, die neue Verpackungsentwürfe, interne Freigaben, einen Druckauftrag und eine Rotation bereits gedruckter Verpackungsbestände durch die gesamte Lieferkette benötigt, macht die Vorlaufzeit für eine konforme Neugestaltung den Kalender schon jetzt eng — erst recht bei einem Sortiment, das in mehreren EU-Märkten verkauft wird, wo jede Sprachversion einzeln geprüft und freigegeben werden muss. Bereits gedruckte Verpackungen mit einer nicht konformen Aussage genießen über den 27. September hinaus keine Übergangsfrist: Altbestände werden nicht automatisch geduldet, sobald die Regeln greifen, und der einzige reale Puffer ist der, den ein Unternehmen sich verschafft, indem es jetzt handelt — deutlich vor dem Drucktermin des nächsten Produktionslaufs.
Virginia füllt tunesisches Olivenöl für Großhändler und Handelsmarken ab — mit genau den Nachweisen, die vor dieser Richtlinie bestehen: Rückverfolgbarkeit bis zur Mühle, COA je Partie, EU-Bio- oder NOP-Zertifizierung, wenn die Partie sie trägt, unabhängige SGS-Gegenanalyse bei der Verladung möglich. Kein unbelegtes grünes Versprechen auf unseren eigenen Materialien — und dieselbe Disziplin gilt für jede Etikettenprüfung, die wir begleiten. Wenn Ihr Sortiment vor dem 27. September geprüft werden muss, fordern Sie ein Angebot an und nennen Sie Ihre Zielmärkte: qualifizierte Antwort innerhalb von 24 Werktagsstunden.
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